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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Vertragspartner
Werbung Plagge, Hauptstr. 25, 49626 Bippen, im Folgenden Werbung Plagge genannt.
§1 Geltungsbereich
1.) Diese Nutzungsbedingungen für den Werbung Plagge Online Betrieb gelten für die vertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen Werbung Plagge und ihren Kunden im gesamten Produkt und Dienstleistungsbereich.
§2 Vertragsverhältnis
1.) Das Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zu den hier geschilderten Nutzungsbedingungen über die Teilnahme an Werbung Plagge Online zustande. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Werbung Plagge verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website ist Werbung Plagge zum Rücktritt berechtigt.
§3 Verantwortlichkeit für Druckinhalte
1.) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten vor Übersendung (und somit Druckfreigabe) daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus herzustellenden Sendung gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. im Bereich des Wettbewerbsrechts, des Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts) verstößt oder sonstige Rechte Dritter verletzt.
2.) Werbung Plagge ist nicht verpflichtet, die eingelieferten Daten (eingespeiste oder sonst überlassene Daten) auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit oder auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu überprüfen. Werbung Plagge ist für fremde oder Inhalte des Kunden, die zur Nutzung bereit gehalten werden, nur dann verantwortlich, wenn die Werbung Plagge von den Inhalten Kenntnis erlangt und es technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Für diesen Fall ist Werbung Plagge berechtigt, die Daten aus dem System zu löschen und die weitere Verarbeitung zu verweigern.
3.) Werbung Plagge ist nicht für fremde Inhalte, zu denen Werbung Plagge lediglich den Zugang vermittelt verantwortlich.
4.) Der Kunde verpflichtet sich, Werbung Plagge, soweit diese nicht nach Abs. 2 Satz 2 und 3 selbst haftet, von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegen Werbung Plagge geltend machen, wenn und soweit der Inhalt von eingelieferten Sendungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt oder Rechte Dritter verletzt werden.
§4 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis wird innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung fällig. Der Besteller kann den Kaufpreis per Überweisung, Scheck oder Lastschriftverfahren zahlen. Werbung Plagge behält sich vor, die bei der Bestellung durch den Kunden gewählte Zahlungsart mit vorheriger Ankündigung zu ändern. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Werbung Plagge berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Werbung Plagge berechtigt, diesen geltend zu machen.
§5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von Werbung Plagge.
§6 Störungsbeseitigung
Werbung Plagge wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Betriebszeiten so schnell wie möglich beseitigen.
§7 Nachlieferung, Gewährleistung
1.) Beanstandungen wegen unvollständiger oder mangelhafter Leistungen von Werbung Plagge müssen, soweit durch zumutbare Untersuchungen feststellbar oder festgestellt, unverzüglich nach Kenntniserhalt angezeigt werden.
2.) Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandungen hat Werbung Plagge im Fall unvollständiger Leistung nachzuliefern und im Fall mangelhafter Leistung nach Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Kunde kann Herabsetzung der Entgelte oder Rückgängigmachung des Auftrages verlangen, wenn Nachbesserungsversuch oder Ersatzlieferung verweigert oder unangemessen verzögert werden, unmöglich sind oder in sonstiger Weise fehlschlagen oder eine Ersatzlieferung wiederum mangelhaft ist.
§8 Schadensersatzpflicht
1.) Für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung von Werbung Plagge beruhen, haftet Werbung Plagge, sofern die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen haben. Soweit der Schadenersatzanspruch des Kunden darauf beruht, dass Werbung Plagge leicht fahrlässig, eine obliegende Pflicht verletzt, haftet Werbung Plagge, soweit die Pflichtverletzung sich auf eine wesentliche Vertragspflicht bezieht. Dies gilt insbesondere, soweit die Pflichtverletzung auf Unmöglichkeit, Unvermögen oder auf Verschulden bei Vertragsschluss zurückzuführen ist.
2.) Soweit der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die darauf zurückzuführen sind, dass eine von Werbung Plagge zu erbringende Leistung nicht die Eigenschaften hat, die ihr zugesichert worden sind, haftet Werbung Plagge unbeschränkt, soweit der Zweck der Zusicherung das jeweilige Schadenersatzrisiko umfasste; im übrigen gilt § 6 Absatz 1.
3.) Das Recht auf Rücktritt bleibt in den Fällen von Absatz 1 als auch aus Absatz 2 vorbehalten; gleiches gilt dann, wenn die Voraussetzungen von Unmöglichkeit oder Unvermögen gegeben sind. Die Haftung wegen Verzuges gemäß § 8 bleibt unberührt.
4.) Die Haftung von Werbung Plagge nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Dies gilt auch, soweit Ansprüche wegen Personenschäden außerhalb des Produkthaftungsgesetzes geltend gemacht werden.
5.) In allen sonstigen Fällen ist die Haftung von Werbung Plagge, auch für Vermögens- und Mangelfolgeschäden - gleichgültig, aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
§9 Leistungstermine und Verzug
1.) Die Produktion verschiebt sich bei einem von Werbung Plagge nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um einen angemessenen Zeitraum. Ein solches Leistungshindernis liegt insbesondere vor bei rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Unternehmen, derer sich Werbung Plagge zur Erfüllung des Rahmenvertrages bedient, unverschuldetem Ausfall von Produktionsanlagen, Transportmitteln oder Energie.
2.) Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte.
3.) Im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit schuldet Werbung Plagge dem Kunden nur dann Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 326 BGB, wenn der Verzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
§10 Datenschutz
Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen und der Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst erforderlichen personenbezogenen Daten durch Werbung Plagge findet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen statt. Die Weitergabe von Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§11 Rechtsweg, Gerichtsstand, Erfüllungsort
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art das Amtsgericht Bersenbrück. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt. Erfüllungsort ist Bippen. Es gilt deutsches Recht, insbesondere das Kaufrecht des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches.
§12 Sonstiges
Für Preis und Umfang unserer Leistung sind ausschließlich die hier angegebenen Preise und Angaben maßgebend. Nebenabreden oder sonstige Abmachungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Warennamen, Wort- und Bildzeichen werden ohne Gewährleistung der freien Verwendbarkeit benutzt und sind Eigentum der jeweiligen Markeninhaber.
Der Verkauf und die Lieferung unserer Waren erfolgt aus rechtlichen Gründen ausschließlich in folgende Länder: Deutschland, Österreich.
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